Wichtige Information zu Ihren Rechten bei einem Fahrzeugmangel
Sehr geehrte Kundeninnen und Kunden,
die Qualität unserer Fahrzeuge und Ihre Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle. Sollte es dennoch einmal zu einem technischen Problem oder einem Sachmangel an Ihrem bei uns erworbenen Fahrzeug kommen, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu.
Wir möchten Sie hiermit transparent über Ihre Rechte und eine wichtige gesetzliche Neuerung informieren:
Ihr Wahlrecht: Liegt ein gesetzlicher Sachmangel vor, haben Sie grundsätzlich das Recht, zwischen der Beseitigung des Mangels (Reparatur) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu wählen. Wir bitten um Verständnis, dass eine Ersatzlieferung insbesondere bei Gebrauchtwagen aufgrund der Individualität des Fahrzeugs rechtlich oft unmöglich ist.
Verlängerung der Verjährungsfrist bei Reparatur:
Wenn Sie sich für die Reparatur des Mangels entscheiden, verlängert sich die gesetzliche Verjährungsfrist für diesen Mangel um 12 Monate. Diese Verlängerung beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem das reparierte Fahrzeug an Sie übergeben wird.
Ihr Vorteil: Durch diese Regelung sind Sie im Falle einer Reparatur ein weiteres Jahr lang rechtlich abgesichert, falls derselbe Mangel erneut auftreten sollte.
Was müssen Sie im Schadensfall tun?
Bitte melden Sie uns jeden Mangel umgehend schriftlich oder telefonisch, bevor Sie eigenständig eine Reparatur in Auftrag geben. Nur so können wir unser Recht zur Überprüfung und Nachbesserung ordnungsgemäß wahrnehmen.
Ihr Team der MH-Autohäuser